VW Tiguan Handbuch

Volkswagen Passat Variant Betriebsanleitung: Funktionsweise

Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen und SicherheitshinweiseEinleitung zum Thema 

Die Verkehrszeichenerkennung wird in verschiedenen Ländern unterstützt  → Einsatzländer  . Dies ist bei Reisen im Ausland zu beachten.

Ein- und ausschalten der Verkehrszeichenanzeige im Display des Kombi-Instruments

Die dauerhafte Anzeige der Verkehrszeichen im Kombi-Instrument kann im Infotainmentsystem über die Taste m/b/v030MBm/b/v028MBm/b/v045MB und die Funktionsflächen m/k/n728MK und Fahrerassistenz aktiviert bzw. deaktiviert werden.

Anzeige der Verkehrszeichen

Nach Prüfung und Auswertung der Informationen aus der Kamera, dem Navigationssystem und den aktuellen Fahrzeugdaten, zeigt die eingeschaltete Verkehrszeichenerkennung bis zu 3 gültige Verkehrszeichen  → Abb. 230  m/k/s135MK mit den zugehörigen Zusatzzeichen an:

1. Stelle: Das für den Fahrer aktuell gültige Verkehrszeichen wird links im Display angezeigt. z. B. ein Geschwindigkeitsgebot 130 km/h (100 mph)  → Abb. 230  m/k/s134MK. 2. Stelle: Ein nur bedingt gültiges Verkehrszeichen wird an zweiter Stelle angezeigt, z. B. 100 km/h (60 mph) bei Nässe. Zusatzschild: Wenn der Frontscheibenwischer während der Fahrt aktiv ist, wird z. B. das gültige Verkehrszeichen mit dem Zusatzschild bei Nässe nach links an die erste Stelle verschoben. 3. Stelle: Ein weiteres nur bedingt gültiges Verkehrszeichen wird an dritter Stelle angezeigt, z. B. zeitlich begrenztes Überholverbot  → Abb. 230  m/k/s136MK.

Geschwindigkeitswarnung

Wenn die Verkehrszeichenerkennung erkennt, dass ein gültiges Geschwindigkeitsgebot überschritten wird, warnt sie ggf. akustisch mit einem Gong und optisch mit einer Meldung im Display des Kombi-Instruments.

Die Geschwindigkeitswarnung kann im Infotainmentsystem über die Taste m/b/v030MBm/b/v028MBm/b/v045MB und die Funktionsflächen m/k/n728MK und Fahrerassistenz eingestellt oder komplett deaktiviert werden  → Menü- und Systemeinstellungen (SETUP)  . Die Einstellung erfolgt in Schritten von 5 km/h (3 mph) innerhalb eines Bereichs zwischen 0 km/h (mph) und 15 km/h (9 mph) oberhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Anhängermodus

Bei Fahrzeugen mit werkseitig eingebauter Anhängevorrichtung und einem elektrisch verbundenen Anhänger, kann die Anzeige anhängerrelevanter Verkehrszeichen, z. B. der gültigen Geschwindigkeitsgebote und Überholverbote für Fahrzeuge mit Anhänger, im Infotainmentsystem über die Taste m/b/v030MBm/b/v028MBm/b/v045MB und die Funktionsflächen m/k/n728MK und Fahrerassistenz aktiviert bzw. deaktiviert werden  → Menü- und Systemeinstellungen (SETUP)  .

Für den Anhängermodus kann die Geschwindigkeitswarnung der Verkehrszeichenerkennung an die Bauart des Anhängers bzw. an die gesetzlichen Vorschriften angepasst werden. Die Einstellung erfolgt in Schritten von 10 km/h (5 mph) innerhalb eines Bereichs zwischen 60 km/h (40 mph) und 130 km/h (80 mph). Wenn eine höhere Geschwindigkeit eingestellt wird, als im aktuellen Einsatzland für Fahrten mit Anhänger erlaubt ist, warnt die Verkehrszeichenerkennung automatisch bereits bei der üblichen Geschwindigkeitsbegrenzung, z. B. in Deutschland bei 80 km/h (50 mph).

Wenn die Geschwindigkeitswarnung für den Anhänger deaktiviert wird, warnt die Verkehrszeichenerkennung wie beim Fahren ohne Anhänger.

Funktionseinschränkungen

Die Verkehrszeichenerkennung unterliegt systembedingten Grenzen. Folgende Bedingungen können dazu führen, dass die Verkehrszeichenerkennung nur eingeschränkt oder gar nicht funktioniert:

  • Bei schlechter Sicht, z. B. bei Schnee, Regen, Nebel oder starker Gischt.
  • Bei Blendung, z. B. durch den Gegenverkehr oder Sonneneinstrahlung.
  • Bei hohen Geschwindigkeiten.
  • Bei verdeckter oder verschmutzter Kamera.
  • Bei Verkehrszeichen außerhalb des Sichtbereichs der Kamera.
  • Bei teilweise oder ganz verdeckten Verkehrszeichen, z. B. durch Bäume, Schnee, Schmutz oder andere Fahrzeuge.
  • Bei Verkehrszeichen, die nicht der Norm entsprechen.
  • Bei beschädigten oder verbogenen Verkehrszeichen.
  • Bei Wechselverkehrszeichen auf Schilderbrücken (veränderbare Anzeige der Verkehrszeichen durch LEDs oder andere Leuchtmittel).
  • Bei veraltetem Kartenmaterial des Navigationssystems.
  • Bei Aufklebern auf Fahrzeugen, die Verkehrszeichen darstellen, z. B. Geschwindigkeitsgebote auf LKWs.
    Displayanzeige
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