VW Tiguan Handbuch

Volkswagen Passat Variant Betriebsanleitung: Arten von Kindersitzen

Abb. 94 Beispielhafte Darstellung von Kindersitzen.

Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen und SicherheitshinweiseEinleitung zum Thema 

Benutzen Sie nur solche Kindersitze, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.

Normen für Kindersitze

Für Kindersitze gelten in der Europäischen Union die Regelungen ECE-R 44 oder ECE-R 1291). Beide Regelungen sind parallel gültig. Kindersitze, die nach diesen Normen geprüft sind, tragen das orangefarbene ECE-Prüfsiegel. Das ECE-Prüfsiegel kann unter anderem die folgenden Angaben zum Kindersitz enthalten:

  • Gewichtsklasse,
  • Größenklasse,
  • Zulassungskategorie (universal, semi-universal, fahrzeugspezifisch oder i-Size),
  • Zulassungsnummer.

Bei Kindersitzen, die nach der Regelung ECE-R 44 zugelassen sind, muss die achtstellige Zulassungsnummer auf dem ECE-Prüfsiegel mit 03 oder 04 beginnen. Dies zeigt an, dass der Sitz zulässig ist. Ältere Kindersitze, deren Zulassungsnummer mit 01 oder 02 beginnt, sind nicht zulässig.

Kindersitze nach Gewichtsklassen

Klasse Gewicht des Kindes
Gruppe 0 bis 10 kg
Gruppe 0+ bis 13 kg
Gruppe 1 9 bis 18 kg
Gruppe 2 15 bis 25 kg
Gruppe 3 22 bis 36 kg
  • Gewichtsklasse 0/0+: Von Geburt bis zum Alter von etwa 18 Monaten sind rückwärts gerichtete Babyschalen  → Abb. 94  der Gruppe 0/0+ oder 0/1 am besten geeignet.
  • Gewichtsklasse 1: Nach Erreichen der Gewichtsgrenze sind Kindersitze der Gruppe 1 (bis etwa 4 Jahre) bzw. der Gruppe 1/2 (bis etwa 7 Jahre) mit integriertem Gurtsystem am besten geeignet.
  • Gewichtsklassen 2/3: Zu den Gruppen 2 und 3 gehören Kindersitze mit Rückenlehne und Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne. Kindersitze mit Rückenlehne bieten durch einen integrierten Gurtbandverlauf und die seitlichen Polster einen besseren Schutz als Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne. Volkswagen empfiehlt daher die Verwendung von Kindersitzen mit Rückenlehne. Kindersitze der Gruppe 2 sind für die Altersgruppe bis etwa 7 Jahre geeignet, Kindersitze der Gruppe 3 ab etwa 7 Jahre.

Nicht jedes Kind passt pauschal in den Kindersitz seiner Gewichtsgruppe. Ebenso passt nicht jeder Sitz in jedes Fahrzeug. Prüfen Sie daher immer, ob das Kind richtig in den Kindersitz passt und ob sich der Kindersitz sicher im Fahrzeug befestigen lässt.

Kindersitze nach Zulassungskategorien

Kindersitze können die Zulassungskategorie universal, semi-universal, fahrzeugspezifisch (alle nach Regelung ECE-R 44) oder i-Size (nach Regelung ECE-R 129) haben.

  • Universal: Kindersitze mit Zulassung universal sind für den Einbau in allen Autos zugelassen. Eine Typenliste ist nicht erforderlich. Bei Universal-Zulassung für ISOFIX ist der Kindersitz zusätzlich über einen oberen Haltegurt (Top Tether) zu verbinden.
  • Semi-universal: Eine Zulassung semi-universal erfordert über die Standardanforderungen der Universal-Zulassung hinaus Sicherheitsvorrichtungen zur Befestigung des Kindersitzes, die zusätzliche Tests erfordern. Kindersitze mit der Zulassung semi-universal besitzen eine Typenliste, in der das Fahrzeug enthalten sein muss.
  • Fahrzeugspezifisch: Eine fahrzeugspezifische Zulassung erfordert für jedes Fahrzeug-Modell separat einen dynamischen Test des Kindersitzes im Fahrzeug. Kindersitze mit der Zulassung fahrzeugspezifisch besitzen ebenfalls eine Typenliste.
  • i-Size: Kindersitze mit Zulassung i-Size müssen den in der Regelung ECE-R 129 vorgeschriebenen Anforderungen hinsichtlich Einbau und Sicherheit entsprechen. Welche Kindersitze für dieses Fahrzeug nach i-Size zugelassen sind, erfahren Sie beim Kindersitzhersteller.

1) Die Regelung ECE-R 129 ist noch nicht in allen Ländern von den staatlichen Behörden umgesetzt.

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