Volkswagen Passat Variant Betriebsanleitung: Arten von Kindersitzen
Abb. 94 Beispielhafte Darstellung von
Kindersitzen.
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen
und Sicherheitshinweise →
Einleitung
zum Thema
Benutzen Sie nur solche Kindersitze, die amtlich genehmigt und für
das Kind geeignet sind.
Normen für Kindersitze
Für Kindersitze gelten in der Europäischen Union die Regelungen ECE-R 44 oder
ECE-R 1291). Beide Regelungen sind parallel gültig. Kindersitze, die
nach diesen Normen geprüft sind, tragen das orangefarbene ECE-Prüfsiegel. Das ECE-Prüfsiegel
kann unter anderem die folgenden Angaben zum Kindersitz enthalten:
- Zulassungskategorie (universal, semi-universal, fahrzeugspezifisch oder
i-Size),
Bei Kindersitzen, die nach der Regelung ECE-R 44 zugelassen sind, muss die achtstellige
Zulassungsnummer auf dem ECE-Prüfsiegel mit 03 oder 04 beginnen. Dies zeigt an,
dass der Sitz zulässig ist. Ältere Kindersitze, deren Zulassungsnummer mit 01 oder
02 beginnt, sind nicht zulässig.
Kindersitze nach Gewichtsklassen
Klasse |
Gewicht des Kindes |
Gruppe 0 |
bis 10 kg |
Gruppe 0+ |
bis 13 kg |
Gruppe 1 |
9 bis 18 kg |
Gruppe 2 |
15 bis 25 kg |
Gruppe 3 |
22 bis 36 kg |
- Gewichtsklasse 0/0+: Von Geburt bis zum Alter von etwa
18 Monaten sind rückwärts gerichtete Babyschalen → Abb. 94 der Gruppe
0/0+ oder 0/1 am besten geeignet.
- Gewichtsklasse 1: Nach Erreichen der Gewichtsgrenze sind
Kindersitze der Gruppe 1 (bis etwa 4 Jahre) bzw. der Gruppe 1/2 (bis etwa 7
Jahre) mit integriertem Gurtsystem am besten geeignet.
- Gewichtsklassen 2/3: Zu den Gruppen 2 und 3 gehören Kindersitze
mit Rückenlehne und Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne. Kindersitze mit Rückenlehne
bieten durch einen integrierten Gurtbandverlauf und die seitlichen Polster einen
besseren Schutz als Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne. Volkswagen empfiehlt daher
die Verwendung von Kindersitzen mit Rückenlehne. Kindersitze der Gruppe 2 sind
für die Altersgruppe bis etwa 7 Jahre geeignet, Kindersitze der Gruppe 3 ab
etwa 7 Jahre.
Nicht jedes Kind passt pauschal in den Kindersitz seiner Gewichtsgruppe. Ebenso
passt nicht jeder Sitz in jedes Fahrzeug. Prüfen Sie daher immer, ob das Kind richtig
in den Kindersitz passt und ob sich der Kindersitz sicher im Fahrzeug befestigen
lässt.
Kindersitze nach Zulassungskategorien
Kindersitze können die Zulassungskategorie universal, semi-universal, fahrzeugspezifisch
(alle nach Regelung ECE-R 44) oder i-Size (nach Regelung ECE-R 129) haben.
- Universal: Kindersitze mit Zulassung universal sind für
den Einbau in allen Autos zugelassen. Eine Typenliste ist nicht erforderlich.
Bei Universal-Zulassung für ISOFIX ist der Kindersitz zusätzlich über einen
oberen Haltegurt (Top Tether) zu verbinden.
- Semi-universal: Eine Zulassung semi-universal erfordert
über die Standardanforderungen der Universal-Zulassung hinaus Sicherheitsvorrichtungen
zur Befestigung des Kindersitzes, die zusätzliche Tests erfordern. Kindersitze
mit der Zulassung semi-universal besitzen eine Typenliste, in der das Fahrzeug
enthalten sein muss.
- Fahrzeugspezifisch: Eine fahrzeugspezifische Zulassung
erfordert für jedes Fahrzeug-Modell separat einen dynamischen Test des Kindersitzes
im Fahrzeug. Kindersitze mit der Zulassung fahrzeugspezifisch besitzen ebenfalls
eine Typenliste.
- i-Size: Kindersitze mit Zulassung i-Size müssen den in
der Regelung ECE-R 129 vorgeschriebenen Anforderungen hinsichtlich Einbau und
Sicherheit entsprechen. Welche Kindersitze für dieses Fahrzeug nach i-Size zugelassen
sind, erfahren Sie beim Kindersitzhersteller.
1) Die Regelung ECE-R 129 ist noch nicht in allen Ländern von den
staatlichen Behörden umgesetzt.
Abb. 93 Prinzipdarstellung: Airbag-Label
an der Sonnenblende oder an der B-Säule .
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen
und Sicherheitshinweise →Einleitung
zum ...
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen
und Sicherheitshinweise →Einleitung
zum Thema Länderspezifisch werden unterschiedliche Befestigungssysteme zum sicheren
Einbau v ...